Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Wetzlar: Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) (IES:Wetzlar)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    Kasse

    • Entgegennahme aller Einnahmen
    • Mahnung rückständiger Forderungen
    • Leistung von Zahlungen

    Steuerabteilung

    Festsetzung von:


    Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 992101

    Telefax: 06441 992104

    E-Mail: kassen-steueramt@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Team Grundbesitzabgaben

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06441 992125

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wetzlar: Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Abwasserbeseitigungssatzung, Abgabenordnung

    Kosten

    Hinweise für Wetzlar: Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner/innen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Gebühr, Kloakewasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English