Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Hinweise für Wetzlar: Flächennutzungsplanung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Amt für Stadtentwicklung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Unter Stadtentwicklung versteht man die historische, räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung einer Stadt. Die Stadtentwicklung ist eine ganzheitliche kommunale Aufgabe, die unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, kulturellen, verkehrlichen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen die Strukturen des Raumes ordnet und alle derzeitigen und künftigen Prozesse steuert.

    Das gesetzlich verankerte Instrument zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Flächennutzungsplan, aus dem sich unter anderem die künftige Siedlungsentwicklung sowie die Grundzüge des Freiflächensystems ablesen lassen.

    Über dies hinaus erarbeitet die Stadtentwicklung informelle, thematische Konzepte auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. Die Grundlage für die Entwicklung von räumlich begrenzten Konzepten, wie etwa Rahmenpläne, Entwicklungskonzepte, Strukturplänen oder Leitpläne, ist für die Stadt Wetzlar das im November 2012 beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK).

    Über die räumlichen Konzepte hinaus besteht zudem die Notwendigkeit einzelne Themen, wie etwa Siedlungsflächenentwicklung, Parkraumbereitstellung, Fahrradwegenetz, Grünstrukturen, Naherholung, Einzelhandel, Leerstand, Ufer- und Naturraum, Beleuchtung, Vergnügungsstätten usw. anhand von thematisch orientierten Konzepten zu steuern und für die eigene Stadtentwicklung positiv zu beeinflussen. Die Umsetzung einer umfassenden Beteiligungskultur bei Planungsprozessen ist hierbei unerlässlich.

    Die Stadtentwicklung hat weiterhin die Aufgabe, außerhalb der Konzepterstellung und –umsetzung auch bei räumlich bedeutsamen Einzelentscheidungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken, indem aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung angeboten werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag

    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag

    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 UhrFreitag08:30 - 12:00 Uhr

    Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 996101

    Telefax: 06441 996104

    E-Mail: stadtentwicklung@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauland, Flächennutzungsplan, Bauleitplan, FNP, Bauleitplanung, Flächennutzung, Bauberatung, Bebauung, Planfeststellung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English