Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Wetzlar: Bebauungsplanung (IES:Wetzlar)
- Erstellen von Bebauungsplänen
- Planungsrechtliche Informationen zur baulichen Nutzung von Grundstücken
- Bauberatung
-
Zielgruppe: Bürger, Bauherren, Architektur- und Planungsbüros, Investoren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Amt für Stadtentwicklung
Aktuelles
Beschreibung
Unter Stadtentwicklung versteht man die historische, räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung einer Stadt. Die Stadtentwicklung ist eine ganzheitliche kommunale Aufgabe, die unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, kulturellen, verkehrlichen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen die Strukturen des Raumes ordnet und alle derzeitigen und künftigen Prozesse steuert.
Das gesetzlich verankerte Instrument zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Flächennutzungsplan, aus dem sich unter anderem die künftige Siedlungsentwicklung sowie die Grundzüge des Freiflächensystems ablesen lassen.
Über dies hinaus erarbeitet die Stadtentwicklung informelle, thematische Konzepte auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. Die Grundlage für die Entwicklung von räumlich begrenzten Konzepten, wie etwa Rahmenpläne, Entwicklungskonzepte, Strukturplänen oder Leitpläne, ist für die Stadt Wetzlar das im November 2012 beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK).
Über die räumlichen Konzepte hinaus besteht zudem die Notwendigkeit einzelne Themen, wie etwa Siedlungsflächenentwicklung, Parkraumbereitstellung, Fahrradwegenetz, Grünstrukturen, Naherholung, Einzelhandel, Leerstand, Ufer- und Naturraum, Beleuchtung, Vergnügungsstätten usw. anhand von thematisch orientierten Konzepten zu steuern und für die eigene Stadtentwicklung positiv zu beeinflussen. Die Umsetzung einer umfassenden Beteiligungskultur bei Planungsprozessen ist hierbei unerlässlich.
Die Stadtentwicklung hat weiterhin die Aufgabe, außerhalb der Konzepterstellung und –umsetzung auch bei räumlich bedeutsamen Einzelentscheidungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken, indem aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung angeboten werden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrDonnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 UhrFreitag08:30 - 12:00 UhrTermine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 996101
Telefax: 06441 996104
E-Mail: stadtentwicklung@wetzlar.de
Kontaktperson
Frau Andrea Wieneck
Herr Daniel Hartmann
Herr Grischa Wunderlich
Frau Nevin Yener
Herr Michael Gath
Herr Christian Schmidt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wetzlar: Bebauungsplanung (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Lagepläne und sonstige Pläne (Baugenehmigungen, Architektenentwürfe), soweit vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wetzlar: Bebauungsplanung (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessische Bauordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bebauungsplan, Bauwesen, Baugebiet, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Bauamt, Bebauung