Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Hinweise für Wetzlar: Niederlassungserlaubnis

    Vor Einführung des Zuwanderungsgesetzes gab es die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Diese beiden Begriffe wurden unter dem Begriff "Niederlassungserlaubnis" zusammengefasst.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeglicher Aufenthaltstitel nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten erlischt! Sollten Sie einen längeren Auslandsaufenthalt beabsichtigen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin nach Ausnahmemöglichkeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Ausländerbehörde (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern), in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Ausländerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen:

    Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

    Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 1.2.2024 noch gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Wohnsitzauflage, Erwerbstätigkeitserlaubnis) bis zum 4.3.2025 fort.

    Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf: Aktuelles ( germany4ukraine.de).

    Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengenraums ebenfalls über den Erlass der Verordnung und der dadurch wirksamen Verlängerungen, so dass im Falle von Reisen von Titelinhabern mit scheinbar abgelaufenen Aufenthaltstiteln die Einreise in den Schengenraum möglich ist.

    Die Leistungs- und Wohngeldbehörden sowie die Kranken- und Familienkassen werden durch die jeweiligen Ministerien ebenfalls über die Verlängerung informiert.

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    Wir sind zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger in Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG).

    Achtung: Für das Kreisgebiet ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig (zum Beispiel für Einwohner von Hüttenberg, Ehringshausen und so weiter). Telefon: 06441/4070, E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können über unsere Online-Terminvergabe einen Online-Termin für verschiedene Anliegen und Leistungen buchen.

    Link zur Online-Terminvergabe:

    Online-Terminvergabe | Wetzlar

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993304

    E-Mail: auslaenderbuero@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Hinweise für Wetzlar: Niederlassungserlaubnis

    • Gültiger Reisepass
    • Arbeitsvertrag 
    • Aktuelle Einkommensnachweise
      (z. B. die letzten drei Verdienstabrechnungen, Rentenbescheid, Sozialleistungsbescheide, bei Selbständigen den letzten Einkommenssteuerbescheid und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    • Mietvertrag und Wohnraumbescheinigung bzw. bei Wohneigentum der Grundbuchauszug
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
    • Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

    Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfahren Sie telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
      Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für

    • Hochqualifizierte
    • Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
    • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
    • ehemalige Deutsche
    • Selbständige
    • Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
    • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Kosten

    Erteilung: 113€

    Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €

    Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

    Minderjährige: 55 €

    Volljährige: 113 €

    Hinweise für Wetzlar: Niederlassungserlaubnis

    Für WETZLAR gilt:

    Die Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt zwischen 135,00 € und 250,00 €, für Minderjährige 55,00 €. Eventuell sind Sie von der Gebühr befreit - nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltsregelung, Aufenthaltsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de