Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Oberndorfer Straße 20

    Postfach

    35606 Solms

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@solms.de

    Kontaktperson

    • Frau Marie-Theres Burzel
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-22

      E-Mail: m.burzel@solms.de

    • Frau Susanne Bernart
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-25

      E-Mail: s.bernart@solms.de

    • Bürgerbüro
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 9100

      E-Mail: buergerbuero@solms.de

    • Frau Bärbel Eitz
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-20

      E-Mail: b.eitz@solms.de

    • Frau Yvonne Huber
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-23

      E-Mail: y.huber@solms.de

    • Frau Susanne Strauß
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-24

      E-Mail: s.strauss@solms.de

    • Frau Sonia Uhl-Roventa
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-25

      E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de