Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Zustimmung der Bauaufsicht einholen

    Gibt es für die Zulassung von Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft spezielle Regelungen? Sie wollen für ein solches Bauvorhaben eine Zustimmung beantragen?

    Beschreibung

    Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.  

    In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.

    Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr

    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1717

    Telefax: 06441 407-1065

    E-Mail: bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de

    Kontaktperson

    • Herr Björn Tropp (Fachdienstleitung)

      Fax: 06441 407-1065

      Telefon Festnetz: 06441 407-2223

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
     

    Voraussetzungen

    • Die Leitung der Entwurfsarbeiten ist einer Baudienststelle des Bundes oder eines Landes übertragen
    • Die Baudienststelle muss besetzt sein 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
    • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Zustimmung
       

    Bearbeitungsdauer

    Über den Zustimmungsantrag ist nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.

    Diese Frist kann aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird innerhalb der maßgeblichen Frist nicht über den Antrag entschieden, so gilt diese als erteilt.

    Kosten

    Die Kosten bemessen sich nach der Rohbausumme.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Stichwörter

    Bauaufsicht, Hessische Bauordnung, Vorhaben öffentliche Trägerschaft, Bauamt, Behörde, Zustimmung, Bauaufsichtliche Zustimmung, Bauordnung, Errichtung, Bauverfahren, Baudienststelle, Bauüberwachung, Anlagen der Landesverteidigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English