Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
Postfach
35606 Solms
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Kontaktperson
Frau Marie-Theres Burzel
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-22
E-Mail: m.burzel@solms.de
Frau Susanne Bernart
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-25
E-Mail: s.bernart@solms.de
Bürgerbüro
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 9100
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Frau Bärbel Eitz
Frau Yvonne Huber
Frau Susanne Strauß
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-24
E-Mail: s.strauss@solms.de
Frau Sonia Uhl-Roventa
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-25
E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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