Gewerberegisterauszug ÜbermittlungOnline erledigen

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienst

    Gewerberegisterauszug

    ID: L100001_384103841

    Beschreibung

    Das Gewerberegister, ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe, wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Bei der Auskunft aus dem Gewerberegister wird zwischen einer einfachen oder einer erweiterten Auskunft unterschieden und die antragstellende Person erhält einen Auszug aus dem Gewerberegister.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Sinn - Ordnungs- und Personenstandswesen (Fachbereich 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jordanstr. 2

    35764 Sinn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    35761 Sinn

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02772 5007-0

    Telefax: 02772 5007-33

    E-Mail: ordnungsamt@gemeindesinn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter www.gemeindesinn.de

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Anzeigepflichten, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Abmelden, anmelden, Ummelden, Register (Gewerbe), Gewerberegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English