Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.

    Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

    Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.

    Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

    Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden.

    Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

    Eine bei Bezug einer Sozialwohnung wohnberechtigte Person bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei einer deutlichen Einkommensverbesserung kann jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Vorteil einer subventionierten Sozialmiete entsprechend der Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter abgeschöpft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins ist jede Gemeinde in Hessen; in der Regel die Gemeinde, in der die antragstellende wohnungssuchende Person ihren Wohnsitz hat. Hat die antragstellende wohnungssuchende Person ihren Wohnsitz außerhalb Hessens, ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der sie eine Wohnung beziehen möchte.

    Zuständigkeit

    An die Wohnungsbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Sinn

    Aktuelles

    Die rund 6.500 Einwohner zählende Gemeinde Sinn (NN 195-235 m) mit den Ortsteilen Sinn, Edingen und Fleisbach liegt im Lahn-Dill-Kreis im Bundesland Hessen an dem kleinen Flüsschen Dill zwischen den Ausläufern des Westerwaldes und des Rothaargebirges. Sinn ist bekannt als Industriestandort mit überwiegend metallverarbeitender Industrie.

    Beschreibung

    Die Standortvorteile dieses Raumes ergeben sich insbesondere aus der Lage im Siedlungs- und Verkehrsverband Lahn-Dill. Die Bundesautobahn "Sauerlandlinie" Gießen-Essen-Dortmund, die Bundesstraße 277 und die Eisenbahnlinie Gießen-Essen bzw. Gießen-Köln ermöglichen rasche überörtliche Verbindungen zu den Ballungsgebieten des Siegener Raumes, sowie des Ruhrgebietes nach der anderen Seite hin. Aber auch geschichtliche Überlieferungen berichten bereits von wichtigen Handelsstraßen und Wegen, die hier vorbeiführten und die von Reisenden benutzt wurden.

    So machten die Fuhrleute gerne auf ihrer Fahrt über die Verkehrsstraße am "Hof zu Sinn" halt, stellten ihre Pferde über Nacht hier unter und kehrten in die Gastwirtschaft des Sinner Hofes ein. Oder der "Preußische Rennweg", der von Köln nach Leipzig führte. Seine Strecke verlief nahe an Sinn vor und am sogenannten "Provianthaus" 'wurden die Pferde der Post- oder Reisekutschen gewechselt.

    Die Entwicklung der einstmals landwirtschaftlich orientierten Kerngemeinde zu einer überwiegend metallverarbeitenden Industriegemeinde setzte relativ früh ein und wurde mit dem Zeitalter der lndustriealisierung dominierend bis zum heutigen Tag. Zeugnis hiervon geben alteingesessene, zum Teil über 150 Jahre bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe, wie z.B. ein in Deutschland selten gewordenes Gewerbe, die Glockengießerei, oder auch Maschinenbaubetriebe mit weltweiten Geschäftsverbindungen.

    Allerdings haben konjunkturellen Auswirkungen und strukturelle Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit das einstige typische Bild der "Einpendlergemeinde" verwischt. Die Bevölkerungsentwicklung unserer Gemeinde weist kontinuierliches Wachstum auf, wobei ein explosionsartiger Zuwachs am Ende des Zweiten Weltkrieges durch den Zuzug von etwa 1.000 Menschen, die durch Kriegsauswirkungen ihre Heimat verlassen mußten, zu verzeichnen ist.

    Den Menschen musste nicht nur bei der Beschaffung von Arbeit und Brot geholfen werden. Ein noch viel größeres Problem stellte darüber hinaus, auch für die Gemeinde Sinn, die allgemein herrschende Wohnungsnot dar. Daraus erklärt sich auch die Tatsache, dass man in Sinn einen, im Verhältnis zu anderen Gemeinden gleicher Größenordnung, sehr großen Anteil an Siedlungsprojekten mit Mehrfamilienhäusern vorfindet.

    Vergleicht man die Zusammensetzung der Bevölkerung der beiden letzten Jahrzehnte, so stellt man fest, dass ein relativ hoher Ausländeranteil zu verzeichnen ist. Dieses Erscheinungsbild ergibt sich dadurch, dass die hier ansässige Industrie einen großen Bedarf an Arbeitskräften hatte, der nicht allein von den eigenen Einwohnern und Einpendlern der näheren Umgebung abgedeckt werden konnte. So kamen Anfang der 1960er Jahre Arbeitskräfte hauptsächlich aus Spanien und Griechenland mit ihren Familien. Ebenso in den 1980er und 1990er Jahren, in denen viele türkische Arbeiter mit ihren Familien kamen, die heute den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung stellen.

    Wie alt die Kerngemeinde Sinn ist, lässt sich nicht mit exakter Genauigkeit feststellen. Der Aufmerksamkeit unseres Edinger Heimatforschers Otto Daniel verdanken wir die Entdeckung eines einzigartigen Zeugnisses frühgeschichtlicher Tätigkeit in unserem heimischen Raum, die wissenschaftlich ausgewertet und der Nachwelt überliefert werden konnte.

    Bei Ausschachtungsarbeiten für einen Wohnhausneubau im Jahre 1952 kam ein Streifen dunkler Erde zum Vorschein, der das besondere Interesse von Herrn Daniel weckte. Bei genauerer Untersuchung der Erdschicht entdeckte er Scherben, sodass es für ihn keinen Zweifel gab, dass es sich hier um eine sogenannte Kulturschicht handeln mußte, die nur von Menschen herrühren und nicht auf natürlichen Wege in den Boden gelangt sein konnte.

    Ein sofortiger Anruf beim Landesamt für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer in Wiesbaden rief dessen Leiter, Herrn Prof. Dr. Schoppa, auf den Plan. Nach Begutachtung der Fundstelle und der Scherben stellte dieser dann fest, dass es sich um einen für unsere Gegend ungewöhnlichen Fund handelte, nämlich um Siedlungsspuren aus der germanischen Zeit (ca. 100 n.Chr.). Um etwas über das Ausmaß der Siedlung in Erfahrung zu bringen, wurde eine Grabung unter fachkundiger Leitung vorgenommen. Hierbei wurden viele Scherben ausgegraben und auch Gebäudeumrisse freigelegt, die eine ziemlich genaue Datierung ermöglichten.

    Die älteste heute bekannt und in Augenschein genommene urkundliche Ersterwähnung des Ortsteiles Sinn befindet sich in einer Handschrift, die im Zisterzienserkloster Stift Zwetti in Niederösterreich aufbewahrt wird.

    Diese Handschrift, genannt "Epistola examinatorium miraculorum sancte Elyzabet ad dominum Papam", ist eine Zusammenstellung eines Berichts von 106 Heilungszeugnissen, die der Magister Konrad von Magdeburg, Erzbischof Siegfried III. von Mainz und Abt Raimund von Eberbach sammelten und an den damaligen Papst Gregor IX. nach Rom schickten, um die Heiligsprechung der Landgräfin Elisabeth von Thüringen zu erwirken.

    Unter dem 1./6. Juni 1232 ist die Heilung des 16-jährigen jungen Mannes Heinricus de Roden (heutiger Ortsteil Roth der Gemeinde Weimar im Landkreis Marburg-Biedenkopf) eingetragen, die demselben nach Ablegung eines Gelübdes während einer Wallfahrt zum Grab dieser Elisabeth nach Marburg (Lahn) widerfahren ist. Und diese Heilung wird durch die Sinner "Haman und Heinric de Zinden" bezeugt.

    Zinden (Zind) wird von den Historikern als die damalige Schreibweise des heutigen Ortsnamens erklärt. Die hat sich von Zinden (Zind) über Syndt und Sind zum heutigen Sinn entwickelt. Die Gemeinde hat die oben genannte Eintragung zu Anlass genommen, das Jahr 1982 als Jubiläumsjahr "750 Jahre Sinn" zu begehen.

    Die Gründung des Ortsteiles "Edingen" als geschlossene Siedlung könnte schon in der frühgermanischen Zeit datiert werden, denn es ist erwiesen, dass Ortsnamen auf "ingen" (wie Edingen, früher Ödingen) endend, sehr alt sind. Es ist also anzunehmen, dass dieser Ortsteil schon im 5. Jahrhundert n. Chr. bestanden hat. Funde aus fast allen Zeitepochen im Bereich Edingen bestätigen die Annahme einer lückenlosen Besiedlung seit etwa dem 4. vorchristlichen Jahrhundert. Schriftliche Urkunden aus den Jahren 1160 berichten schon, dass die Dynasten von Greifenstein an der Dill größere Besitztümer hatten. Hierzu könnte damals der "Edinger Hof" gehört haben, dessen eigentliche Gründungszeit sich in geschichtliches Dunkel hüllt.

    Die erste Erwähnung von "Ödigen" erfolgte 1255. Er kam Anfang des 14. Jahrhunderts an die Grafen von Nassau-Dillenburg, blieb bis 1629 in deren Händen und kam dann durch Erbteilung an Solms Greifenstein. Dieser Hof ging 1851 in die Verwaltung der Gemeinde Edingen über, die ihn im Jahre 1921 an drei Privatleute verkaufte.

    Im Jahre 1991 feierte die Bevölkerung das Jubiläum "650 Jahre Hof Edingen" mit verschiedenen Aktionen der Vereine sowie der Gemeinde. Am 24. August 1991 wurde in der Naherholungsanlage im OT Edingen der dort erstellte Gedenkstein enthüllt und am gleichen Abend fand die akademische Feierstunde statt. Im Jahr 2005 feiert der Ortsteil Edingen die 750jährige Wiederkehr seiner Ersterwähnung.

    Im Ortsteil Fleisbach waren die Heimatforscher lange Zeit der Annahme, dass die erste urkundliche Erwähnung der 22. Februar 1291 sei. Bei der Vorbereitung zur geplanten 700-Jahrfeier stieß Herr Karl Weber während einer Einsichtnahme im Staatsarchiv Wiesbaden auf drei Urkunden, und zwar vom 23. Oktober 1295 - Allmenrödersche Sammlung Braunfels - und vom 1. März 1299 (textgleich mit einer weiteren Urkunde von 1291), Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 90, Nr. 311. Hier stellte er fest, dass der Fehler in der Urkunde bezüglich des Datums auf einen Lese- bzw. Übertragungsfehler bei der Übersetzung zurückzuführen ist. Der OT Fleisbach konnte im Jahr 1995 seine 700-jährige Ersterwähnung gebührend feiern.

    Beide Ortsteile, Edingen und Fleisbach, könnte man heute fast als reine Wohngemeinden bezeichnen. Von den ursprünglich überwiegend landwirtschaftlich geprägten Ortsbildern ist heute nicht mehr viel erkennbar. Die Menschen die hier wohnen, stehen im Erwerbsleben und betreiben höchstens noch als Nebenerwerb oder mehr oder weniger als Hobby ein wenig Landwirtschaft. Mehrere kleine bis mittlere Gewerbebetriebe geben aber nur zum Teil der Bevölkerung dort Arbeit. Der überwiegende Teil fährt zu auswärtigen Arbeitsstellen und kehrt am Abend in die Gemeinde zurück.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jordanstr. 2

    35764 Sinn

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    35761 Sinn

    Öffnungszeiten

    Montag:

    08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

    Dienstag

    08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

    Mittwoch

    Geschlossen/Termine nach Vereinbarung

    Donnerstag

    08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

    Freitag

    08.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02772 5007-0

    Telefax: 02772 5007-33

    E-Mail: info@gemeindesinn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Sinn

    Empfänger: Gemeinde Sinn

    IBAN: DE29 5165 0045 0000 0500 96

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Eingang für Rollstuhlfahrer im EG vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Sinn - Bauwesen/Liegenschaften (Fachbereich 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jordanstr. 2

    35764 Sinn

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    Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Gebührenfrei

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    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02772 5007-0

    E-Mail: info@gemeindesinn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    Bei elektronischer Antragsstellung

    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
    • Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein. Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföG-Bescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
     

    Formulare

    Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde steht Ihnen ein Antragsformular im Internet zum Download zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
      • Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder.
      • Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt.
      • Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Die Einkommensgrenzen für den Bezug einer Sozialwohnung liegen zurzeit

    • für einen Einpersonenhaushalt bei 18.166 Euro jährlich,
    • für einen Zweipersonenhaushalt bei 27.561 Euro jährlich,
    • zuzüglich 6.265 Euro jährlich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person.

    Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um weitere 833 Euro jährlich.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, Widerspruch erhoben werden. Zudem kann der Widerspruch bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    In den Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf, die in der Anlage zu § 1 der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung bestimmt sind, gilt der Wohnberechtigungsschein grundsätzlich nicht. Will eine wohnungssuchende Person in einer dieser Gemeinden eine Sozialwohnung beziehen, muss sie in dieser Gemeinde einen Antrag auf Registrierung als Wohnungssuchende stellen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Der Wohnberechtigungsschein wird grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt. Sofern keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind, kann er für die Dauer von zwei Jahren erteilt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    In Hessen ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Stichwörter

    Wohnungen für Geringverdienerinnen, Wohnungen für ältere Menschen, Geringverdiener, Wohnungen für Rentnerinnen, Wohnungen für Rentner, Wohnungen für Ausländerinnen, Wohnungssuche, Wohnungen für Azubis, Kündigung, Allgemeiner Wohnberechtigungsschein, drohende Obdachlosigkeit, Wohnung für Sozialhilfeempfänger, Wohnungstausch, Wohnungen für Arbeitslose, Wohnungen für Alleinerziehende, Scheidung, Wohnungen für Geringverdiener, Sozialwohnung, geförderte Mietwohnung, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsschein, Wohnungsvermittlung, Wohnung für Sozialhilfeempfängerinnen, Trennung, Wohnraumförderung, Wohnungen für Geringverdienende, gezielter Wohnberechtigungsschein, Barrierefreie Wohnung, Wohnung für Rollstuhlfahrende, Wohnung für Studierende, Zuzug, Einkommensgrenzen, Geringes Einkommen, Mietkosten, Wohnungen für Auszubildende, WBS, Wohnraumvermittlung, Wohnungen für Ausländer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de