Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, das die Ehe beurkundet hat. Das Standesamt stellt die Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt,

    • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
    • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Sinn

    Aktuelles

    Die rund 6.500 Einwohner zählende Gemeinde Sinn (NN 195-235 m) mit den Ortsteilen Sinn, Edingen und Fleisbach liegt im Lahn-Dill-Kreis im Bundesland Hessen an dem kleinen Flüsschen Dill zwischen den Ausläufern des Westerwaldes und des Rothaargebirges. Sinn ist bekannt als Industriestandort mit überwiegend metallverarbeitender Industrie.

    Beschreibung

    Die Standortvorteile dieses Raumes ergeben sich insbesondere aus der Lage im Siedlungs- und Verkehrsverband Lahn-Dill. Die Bundesautobahn "Sauerlandlinie" Gießen-Essen-Dortmund, die Bundesstraße 277 und die Eisenbahnlinie Gießen-Essen bzw. Gießen-Köln ermöglichen rasche überörtliche Verbindungen zu den Ballungsgebieten des Siegener Raumes, sowie des Ruhrgebietes nach der anderen Seite hin. Aber auch geschichtliche Überlieferungen berichten bereits von wichtigen Handelsstraßen und Wegen, die hier vorbeiführten und die von Reisenden benutzt wurden.

    So machten die Fuhrleute gerne auf ihrer Fahrt über die Verkehrsstraße am "Hof zu Sinn" halt, stellten ihre Pferde über Nacht hier unter und kehrten in die Gastwirtschaft des Sinner Hofes ein. Oder der "Preußische Rennweg", der von Köln nach Leipzig führte. Seine Strecke verlief nahe an Sinn vor und am sogenannten "Provianthaus" 'wurden die Pferde der Post- oder Reisekutschen gewechselt.

    Die Entwicklung der einstmals landwirtschaftlich orientierten Kerngemeinde zu einer überwiegend metallverarbeitenden Industriegemeinde setzte relativ früh ein und wurde mit dem Zeitalter der lndustriealisierung dominierend bis zum heutigen Tag. Zeugnis hiervon geben alteingesessene, zum Teil über 150 Jahre bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe, wie z.B. ein in Deutschland selten gewordenes Gewerbe, die Glockengießerei, oder auch Maschinenbaubetriebe mit weltweiten Geschäftsverbindungen.

    Allerdings haben konjunkturellen Auswirkungen und strukturelle Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit das einstige typische Bild der "Einpendlergemeinde" verwischt. Die Bevölkerungsentwicklung unserer Gemeinde weist kontinuierliches Wachstum auf, wobei ein explosionsartiger Zuwachs am Ende des Zweiten Weltkrieges durch den Zuzug von etwa 1.000 Menschen, die durch Kriegsauswirkungen ihre Heimat verlassen mußten, zu verzeichnen ist.

    Den Menschen musste nicht nur bei der Beschaffung von Arbeit und Brot geholfen werden. Ein noch viel größeres Problem stellte darüber hinaus, auch für die Gemeinde Sinn, die allgemein herrschende Wohnungsnot dar. Daraus erklärt sich auch die Tatsache, dass man in Sinn einen, im Verhältnis zu anderen Gemeinden gleicher Größenordnung, sehr großen Anteil an Siedlungsprojekten mit Mehrfamilienhäusern vorfindet.

    Vergleicht man die Zusammensetzung der Bevölkerung der beiden letzten Jahrzehnte, so stellt man fest, dass ein relativ hoher Ausländeranteil zu verzeichnen ist. Dieses Erscheinungsbild ergibt sich dadurch, dass die hier ansässige Industrie einen großen Bedarf an Arbeitskräften hatte, der nicht allein von den eigenen Einwohnern und Einpendlern der näheren Umgebung abgedeckt werden konnte. So kamen Anfang der 1960er Jahre Arbeitskräfte hauptsächlich aus Spanien und Griechenland mit ihren Familien. Ebenso in den 1980er und 1990er Jahren, in denen viele türkische Arbeiter mit ihren Familien kamen, die heute den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung stellen.

    Wie alt die Kerngemeinde Sinn ist, lässt sich nicht mit exakter Genauigkeit feststellen. Der Aufmerksamkeit unseres Edinger Heimatforschers Otto Daniel verdanken wir die Entdeckung eines einzigartigen Zeugnisses frühgeschichtlicher Tätigkeit in unserem heimischen Raum, die wissenschaftlich ausgewertet und der Nachwelt überliefert werden konnte.

    Bei Ausschachtungsarbeiten für einen Wohnhausneubau im Jahre 1952 kam ein Streifen dunkler Erde zum Vorschein, der das besondere Interesse von Herrn Daniel weckte. Bei genauerer Untersuchung der Erdschicht entdeckte er Scherben, sodass es für ihn keinen Zweifel gab, dass es sich hier um eine sogenannte Kulturschicht handeln mußte, die nur von Menschen herrühren und nicht auf natürlichen Wege in den Boden gelangt sein konnte.

    Ein sofortiger Anruf beim Landesamt für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer in Wiesbaden rief dessen Leiter, Herrn Prof. Dr. Schoppa, auf den Plan. Nach Begutachtung der Fundstelle und der Scherben stellte dieser dann fest, dass es sich um einen für unsere Gegend ungewöhnlichen Fund handelte, nämlich um Siedlungsspuren aus der germanischen Zeit (ca. 100 n.Chr.). Um etwas über das Ausmaß der Siedlung in Erfahrung zu bringen, wurde eine Grabung unter fachkundiger Leitung vorgenommen. Hierbei wurden viele Scherben ausgegraben und auch Gebäudeumrisse freigelegt, die eine ziemlich genaue Datierung ermöglichten.

    Die älteste heute bekannt und in Augenschein genommene urkundliche Ersterwähnung des Ortsteiles Sinn befindet sich in einer Handschrift, die im Zisterzienserkloster Stift Zwetti in Niederösterreich aufbewahrt wird.

    Diese Handschrift, genannt "Epistola examinatorium miraculorum sancte Elyzabet ad dominum Papam", ist eine Zusammenstellung eines Berichts von 106 Heilungszeugnissen, die der Magister Konrad von Magdeburg, Erzbischof Siegfried III. von Mainz und Abt Raimund von Eberbach sammelten und an den damaligen Papst Gregor IX. nach Rom schickten, um die Heiligsprechung der Landgräfin Elisabeth von Thüringen zu erwirken.

    Unter dem 1./6. Juni 1232 ist die Heilung des 16-jährigen jungen Mannes Heinricus de Roden (heutiger Ortsteil Roth der Gemeinde Weimar im Landkreis Marburg-Biedenkopf) eingetragen, die demselben nach Ablegung eines Gelübdes während einer Wallfahrt zum Grab dieser Elisabeth nach Marburg (Lahn) widerfahren ist. Und diese Heilung wird durch die Sinner "Haman und Heinric de Zinden" bezeugt.

    Zinden (Zind) wird von den Historikern als die damalige Schreibweise des heutigen Ortsnamens erklärt. Die hat sich von Zinden (Zind) über Syndt und Sind zum heutigen Sinn entwickelt. Die Gemeinde hat die oben genannte Eintragung zu Anlass genommen, das Jahr 1982 als Jubiläumsjahr "750 Jahre Sinn" zu begehen.

    Die Gründung des Ortsteiles "Edingen" als geschlossene Siedlung könnte schon in der frühgermanischen Zeit datiert werden, denn es ist erwiesen, dass Ortsnamen auf "ingen" (wie Edingen, früher Ödingen) endend, sehr alt sind. Es ist also anzunehmen, dass dieser Ortsteil schon im 5. Jahrhundert n. Chr. bestanden hat. Funde aus fast allen Zeitepochen im Bereich Edingen bestätigen die Annahme einer lückenlosen Besiedlung seit etwa dem 4. vorchristlichen Jahrhundert. Schriftliche Urkunden aus den Jahren 1160 berichten schon, dass die Dynasten von Greifenstein an der Dill größere Besitztümer hatten. Hierzu könnte damals der "Edinger Hof" gehört haben, dessen eigentliche Gründungszeit sich in geschichtliches Dunkel hüllt.

    Die erste Erwähnung von "Ödigen" erfolgte 1255. Er kam Anfang des 14. Jahrhunderts an die Grafen von Nassau-Dillenburg, blieb bis 1629 in deren Händen und kam dann durch Erbteilung an Solms Greifenstein. Dieser Hof ging 1851 in die Verwaltung der Gemeinde Edingen über, die ihn im Jahre 1921 an drei Privatleute verkaufte.

    Im Jahre 1991 feierte die Bevölkerung das Jubiläum "650 Jahre Hof Edingen" mit verschiedenen Aktionen der Vereine sowie der Gemeinde. Am 24. August 1991 wurde in der Naherholungsanlage im OT Edingen der dort erstellte Gedenkstein enthüllt und am gleichen Abend fand die akademische Feierstunde statt. Im Jahr 2005 feiert der Ortsteil Edingen die 750jährige Wiederkehr seiner Ersterwähnung.

    Im Ortsteil Fleisbach waren die Heimatforscher lange Zeit der Annahme, dass die erste urkundliche Erwähnung der 22. Februar 1291 sei. Bei der Vorbereitung zur geplanten 700-Jahrfeier stieß Herr Karl Weber während einer Einsichtnahme im Staatsarchiv Wiesbaden auf drei Urkunden, und zwar vom 23. Oktober 1295 - Allmenrödersche Sammlung Braunfels - und vom 1. März 1299 (textgleich mit einer weiteren Urkunde von 1291), Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 90, Nr. 311. Hier stellte er fest, dass der Fehler in der Urkunde bezüglich des Datums auf einen Lese- bzw. Übertragungsfehler bei der Übersetzung zurückzuführen ist. Der OT Fleisbach konnte im Jahr 1995 seine 700-jährige Ersterwähnung gebührend feiern.

    Beide Ortsteile, Edingen und Fleisbach, könnte man heute fast als reine Wohngemeinden bezeichnen. Von den ursprünglich überwiegend landwirtschaftlich geprägten Ortsbildern ist heute nicht mehr viel erkennbar. Die Menschen die hier wohnen, stehen im Erwerbsleben und betreiben höchstens noch als Nebenerwerb oder mehr oder weniger als Hobby ein wenig Landwirtschaft. Mehrere kleine bis mittlere Gewerbebetriebe geben aber nur zum Teil der Bevölkerung dort Arbeit. Der überwiegende Teil fährt zu auswärtigen Arbeitsstellen und kehrt am Abend in die Gemeinde zurück.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jordanstr. 2

    35764 Sinn

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    35761 Sinn

    Öffnungszeiten

    Montag:

    08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

    Dienstag

    08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

    Mittwoch

    Geschlossen/Termine nach Vereinbarung

    Donnerstag

    08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

    Freitag

    08.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02772 5007-0

    Telefax: 02772 5007-33

    E-Mail: info@gemeindesinn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Sinn

    Empfänger: Gemeinde Sinn

    IBAN: DE29 5165 0045 0000 0500 96

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Eingang für Rollstuhlfahrer im EG vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Sinn - Ordnungs- und Personenstandswesen (Fachbereich 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jordanstr. 2

    35764 Sinn

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    Postfach 1261

    35761 Sinn

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02772 5007-0

    Telefax: 02772 5007-33

    E-Mail: ordnungsamt@gemeindesinn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter www.gemeindesinn.de

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
       

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten
    • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
     

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:
    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
     
    Beantragung per Post:
    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Eheschließung
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

     
    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.

     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
    .
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heirat, Ehe, Personenstandsurkunde, Eheurkunde, Ausstellung, Hochzeit, Eheschließung Bescheinigung, Eheschließung, Heiratsurkunde, Vermählung, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de