Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Siegbach - Bürgerservice, Gewerbe, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Austraße 23

    Postfach

    35768 Siegbach

    Öffnungszeiten

    Mo.
    8.00 - 12.00

    Di.
    8.00 - 12.00 u. 13.30 - 16.30 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen

    Donnerstag
    8.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02778 91330

    Kontaktperson

    • Herr Michael Franz
      Postanschrift

      Austraße 23

      35768 Siegbach

      Telefon Festnetz: +49 2778 9133-12

      E-Mail: m.franz@siegbach.de

    Formulare

    Vollmacht Abholung Personaldokument

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, vorläufig, PA, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Identitätsdokument, Personalausweis, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Ausweis, Personalausweis beantragen, Beantragung, Perso, vorübergehend, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de