Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Siegbach - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Austraße 23

    Postfach

    35768 Siegbach

    Öffnungszeiten

    Mo.
    8.00 - 12.00

    Di.
    8.00 - 12.00 u. 13.30 - 16.30 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen

    Donnerstag
    8.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontaktperson

    • Herr Sebastian Ax
      Postanschrift

      Austraße 23

      35768 Siegbach

      Telefon Festnetz: +49 2778 9133-15

      E-Mail: s.ax@siegbach.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vermietung von Wohnungen, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Bauplätze, Bauplatz, Gebäudebetrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de