Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Hüttenberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 49-51
35625 Hüttenberg
(Das Gemeindeverwaltung befindet sich im OT Rechtenbach.)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: hinter dem Bürgerhaus, Im Saales
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: vor dem Haupteingang der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Groß-Rechtenbach
Linien:- Bus: Linie 312
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06441 7006-0
Telefax: 06441 7006-10
E-Mail: info@huettenberg.de
Kontaktperson
Herr Klaus-Dieter Jensen (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 06441 700620
Fax: 06441 700610
Frau Silvia Klös
Frau Ulrike Albach-Moser
Fax: 06441 700610
Telefon Festnetz: 06441 70023
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
-
bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für SportKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Leichenverordnung, Bestattung, Feuerbestattung, Sterbefall, Leichenüberführung, Feuerbestattungsgesetz, Leichnam, Beerdigungsinstitut, Tod, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leichenhalle, Überführung, Leiche, Leichenpass, Bestatter, tot, Totenschein, Leichenwagen, Bestattungsinstitut, Seebestattung, Leichenwesen, Leichenausgrabung