Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen AnordnungOnline erledigen

    Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

    Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind

    • für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
    • für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
    • und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
    • Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

    (Standort Wetzlar)

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35576 Wetzlar

    Hausanschrift

    Junostraße 1 F

    35721 Herborn

    (Standort Herborn Burg)

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 4072511

    E-Mail: verkehr-wetzlar@lahn-dill-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenahr - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Das Ordnungsamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon: 06446 9230-13

    Telefon: 06446 9230-17

    Telefax: 06446 9230-913

    Telefax: 06446 9230-917

    Kontaktperson

    • Herr Ulli Schmeer
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-917

      Telefon Festnetz: 06446 9230-17

      E-Mail: u.schmeer@hohenahr.de

    • Frau Serafima Rühl
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-13

      Fax: 06446 9230-913

      E-Mail: s.ruehl@hohenahr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon: 06446 9230-24

    Telefon: 06446 9230-27

    Telefon: 06446 9230-28

    Telefon: 06446 9230-35

    Telefon: 06446 9230-36

    Telefax: 06446 9230-924

    Telefax: 06446 9230-927

    Telefax: 06446 9230-928

    Telefax: 06446 9230-935

    Telefax: 06446 9230-936

    E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de

    E-Mail: g.jakob@hohenahr.de

    E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de

    E-Mail: o.treude@hohenahr.de

    E-Mail: t.jung@hohenahr.de

    Kontaktperson

    • Herr Olaf Treude
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-27

      Fax: 06446 9230-927

      E-Mail: o.treude@hohenahr.de

    • Frau Gabriele Jakob
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-928

      Telefon Festnetz: 06446 9230-28

      E-Mail: g.jakob@hohenahr.de

    • Herr Tobias Jung
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-936

      Telefon Festnetz: 06446 9230-36

      E-Mail: t.jung@hohenahr.de

    • Frau Karin Rücker
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-35

      Fax: 06446 9230-935

      E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de

    • Frau Claudia Holzapfel
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-24

      Fax: 06446 9230-924

      E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

    (Standort Wetzlar)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Junostraße 1 F

    35745 Burg

    (Standort Herborn)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassung Wetzlar:
    Montag - Freitag
    07:30 - 11:30 Uhr
    Montag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
    Montag - Freitag
    07:30 - 11:30 Uhr
    Dienstag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06441 4072529

    E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

    Kontaktperson

    • Frau Melanie Breidenich (Fachdienstleitung Kfz-Zulassungsstelle)

    Internet

    Stichwörter

    Auto abmelden, Auto anmelden, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
    • eventuell Umleitungsplan

    Hinweise für Hohenahr: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

    Der schriftliche Antrag steht Ihnen hier zum Download bereit.

    Voraussetzungen

    Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 09.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kfz, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Ausnahmegenehmigung, Baustellenanordnung, Gerüst, Straßenbau, Straßenerhaltung, Bauzaun, Baustellengenehmigung, Verkehrssicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de