Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Beschreibung
Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24:00 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhöfe, KFZ-Zulassung, Soziales
Beschreibung
Fachdienst 12
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
Postfach
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-10
Telefon: 06446 9230-11
Telefon: 06446 9230-12
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Kontaktperson
Frau Cornelia Schäck
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Fax: 06446 9230-910
Telefon Festnetz: 06446 9230-10
E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de
Frau Sabine Erler
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Fax: 06446 9230-911
Telefon Festnetz: 06446 9230-11
E-Mail: s.erler@hohenahr.de
Frau Kerstin Rinn
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-12
Fax: 06446 9230-912
E-Mail: k.rinn@hohenahr.de
Weitere Informationen
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ-Zulassung; Soziales
Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
Linien:- Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
Linien:- Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 4072529
E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de
Internet
Bankverbindung
KA Lahn-Dill-Kreis
Empfänger: KA Lahn-Dill-Kreis
IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
BIC:
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- wenn das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde, zusätzlich
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
und - den Verwertungsnachweis
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
- bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 (zu § 15) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Hohenahr: Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Eine Erklärung bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gem. § 14 Abs. 1 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) / Verbleibserklärung ist abzugeben.
Sie können den Antrag auf Abmeldung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Die entsprechenden Formulare steht Ihnen hier zum Download bereit.
- Vollmacht KFZ Zulassung/Abmeldung.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
- KFZ Verbleib+Reservierungsbestaetigung.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - AußerbetriebssetzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 FZV - VerwertungsnachweisKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8 (zu § 15) FZV - VerwertungsnachweisKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Kosten
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Eine erneute Zulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren unproblematisch möglich.
Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist vor der erneuten Zulassung die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich. Diese umfasst seit dem 01.01.2010 auch die Untersuchung des Abgasverhaltens (Abgasuntersuchung - AU).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeug abmelden, endgültige Abmeldung, vorübergehende Stilllegung, Stilllegung, Fahrzeug stilllegen, Abmeldung eines Fahrzeuges, Auto abmelden, Außerbetriebsetzung, Abmeldung