Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

    Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Beschreibung

    Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24:00 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhöfe, KFZ-Zulassung, Soziales

    Beschreibung

    Fachdienst 12

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    Postfach

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon: 06446 9230-10

    Telefon: 06446 9230-11

    Telefon: 06446 9230-12

    Telefax: 06446 9230-49

    E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de

    Kontaktperson

    • Frau Cornelia Schäck
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-910

      Telefon Festnetz: 06446 9230-10

      E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de

    • Frau Sabine Erler
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Fax: 06446 9230-911

      Telefon Festnetz: 06446 9230-11

      E-Mail: s.erler@hohenahr.de

    • Frau Kerstin Rinn
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-12

      Fax: 06446 9230-912

      E-Mail: k.rinn@hohenahr.de

    Weitere Informationen

    DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ-Zulassung; Soziales

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

    (Standort Wetzlar)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
      Linien:
      • Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Junostraße 1F

    35745 Burg

    (Standort Herborn)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
      Linien:
      • Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Kfz-Zulassung Wetzlar:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Montag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06441 4072529

    E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    KA Lahn-Dill-Kreis

    Empfänger: KA Lahn-Dill-Kreis

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • wenn das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde, zusätzlich
      • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        und
      • den Verwertungsnachweis
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
    • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
    • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 (zu § 15) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Hinweise für Hohenahr: Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Eine Erklärung bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gem. § 14 Abs. 1 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) / Verbleibserklärung ist abzugeben.

    Sie können den Antrag auf Abmeldung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. 

    Die entsprechenden Formulare steht Ihnen hier zum Download bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine erneute Zulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren unproblematisch möglich.

    Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist vor der erneuten Zulassung die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich. Diese umfasst seit dem 01.01.2010 auch die Untersuchung des Abgasverhaltens (Abgasuntersuchung - AU).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug abmelden, endgültige Abmeldung, vorübergehende Stilllegung, Stilllegung, Fahrzeug stilllegen, Abmeldung eines Fahrzeuges, Auto abmelden, Außerbetriebsetzung, Abmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de