Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Hochbau und techn. Gebäudeunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-0

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: info@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Mietspiegel für Wohnraum

    Die Stadt Herborn verfügt über keinen qualifizierten Mietspiegel. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Lahn-Dill-Kreis (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar) hat jedoch eine Mietwertübersicht für Wohnraum erstellt.

    Weitere Anfragen bitten wir daher, an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/6 16-331 zu richten.

    Wenn Sie Beratung und Hilfe in Einzelfragen brauchen, können Sie sich darüber hinaus an folgende Stellen wenden:

    Rechtsanwälte und Angehörige anderer rechtsberatender Berufe,

    Mietvereine wie Deutscher Mieterbund, Aachener Straße 313, Köln, Tel.: 02 21/40083-0 oder

    DMB Landesverband Hessen e.V., Adelheidstraße 70, Wiesbaden, Tel.: 06 11/379041,

    die Haus- und Grundbesitzervereine wie Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Cecilienallee 45, Düsseldorf, Tel.: 0211/434555-57 oder

    Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Niedenau

    61 - 63, Frankfurt, Tel.: 069 / 72 94 58-59.

    Dort können Sie auch ggfs. die Anschrift Ihres Ortsverbandes erfragen. (Die Rechtsberatung erfolgt nur für Mitglieder; aber auch Nichtmitglieder können deren Broschüren und Merkblätter entgeltlich beziehen).

    Mietspiegel für Gewerberaum

    Die Stadt Herborn verfügt über keinen qualifizierten Mietspiegel. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Lahn-Dill-Kreis (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar) hat jedoch eine Mietwertübersicht für Wohnraum erstellt.

    Weitere Anfragen bitten wir daher, an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/6 16-331 zu richten.

    Wenn Sie Beratung und Hilfe in Einzelfragen brauchen, können Sie sich darüber hinaus an folgende Stellen wenden:

    Rechtsanwälte und Angehörige anderer rechtsberatender Berufe,

    Mietvereine wie Deutscher Mieterbund, Aachener Straße 313, Köln, Tel.: 02 21/40083-0 oder

    DMB Landesverband Hessen e.V., Adelheidstraße 70, Wiesbaden, Tel.: 06 11/379041,

    die Haus- und Grundbesitzervereine wie Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Cecilienallee 45, Düsseldorf, Tel.: 0211/434555-57 oder

    Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Niedenau

    61 - 63, Frankfurt, Tel.: 069 / 72 94 58-59.

    Dort können Sie auch ggfs. die Anschrift Ihres Ortsverbandes erfragen. (Die Rechtsberatung erfolgt nur für Mitglieder; aber auch Nichtmitglieder können deren Broschüren und Merkblätter entgeltlich beziehen).

    Stichwörter

    Bauabteilung, Bauamt, Bauen, Mietspiegel

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Mietspiegel, Wohnraum, Wohnungsgröße, Vergleichsmiete, Mieterhöhung, Mietenspiegel, Kappungsgrenze, Wohnungsmiete, Wohnungssuche, Wohnung, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Nettokaltmiete, Mietpreisbremse, Miete, Mietpreis, Marktmiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English