Bibliotheksausweis AusgabeOnline erledigen

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Online-Dienst

    Bibliotheksausweis (Beantragung)

    ID: L100001_384514378

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Bibliothek, Museum, Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlgasse 7-15

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze befinden sich im Umkreis der Bücherei

    Haltestellen

    • Haltestelle: VLD
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 12:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag: 12:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02772 708450

    Telefax: 02772 7089800

    E-Mail: buecherei@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Der Eingangsbereich ist rollstuhlgerecht.

    Stichwörter

    Bibliothek, Bücherei, Kinderbibliothek, Kinderbücherei, Stadtbibliothek

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage

    Kosten

    Benutzungsgebühr ab 0.00 EUR bis 30.00 EUR

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Bibliothek, Bibliotheksausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English