Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Hinweise für Herborn: Übermittlungssperre

    Es besteht die Möglichkeit für bestimmte Stellen eine Übermittlungssperre zu beantragen.

    Sie können der Weitergabe Ihrer Daten an folgende Stellen widersprechen:

    • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
    • die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
    • Mandatsträger, Presse oder Rundfunkanstalten über Alters- oder Ehejubilaen ( § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)
    • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
    • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)

    Den Antrag können Sie über unseren Online-Dienst oder vor Ort im Bürgerbüro stellen.

    Online-Dienst

    Übermittlungssperre (Beantragung)

    ID: L100001_377968822

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    (Der Eingang zum Bürgerbüro befindet sich zwischen Alt- und Neubau des Rathauses von der Turmstraße kommend unter der Vebindungsbrücke der beiden Gebäude im Rathauswinkel.)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-331

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Formulare

    Löschung der Übermittlungssperren
    Beantragung von Übermittlungssperren

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Pässe, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegister, Melderegisterauskunft, Wählen, Wahlen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English