Förderung für Schützenvereine für vereinseigenen Sportstättenbau Bewilligung

    Vereinseigener Sportstättenbau

    Beschreibung

    Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

    Zuwendungen werden gewährt für:

    • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
    • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
    • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
    • die Ausstattung von Sportstätten

    Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: VLD
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-0

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: info@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
    • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
    • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

    Verfahrensablauf

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr  Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de