elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung

    Beschreibung

    Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und die Personalausweisbehörde bzw. das Bürgeramt) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments.

    Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen.

    Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

    Wichtig:
    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Personalausweisbehörden (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw.Bürgeramt oder Sperrhotline.

    Zuständigkeit

    Sperrhotline: +49 116 116

    Zusatzinformationen:
    Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.

    Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar - an 7 Tagen der  Woche rund um die Uhr erreichbar.

     

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    (Der Eingang zum Bürgerbüro befindet sich zwischen Alt- und Neubau des Rathauses von der Turmstraße kommend unter der Vebindungsbrücke der beiden Gebäude im Rathauswinkel.)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-331

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Pässe, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    • Die Sperrung ist gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: Von Deutschland aus kann die Sperrhotline 116 116 aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
      Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50  erreichbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Fragen rund um den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion werden von Montag - Freitag von 7:00 -20:00 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    nPA, neu, Online-Ausweisfunktion, Ausweis-Chip, ePA, Perser, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de