Als Einzelkaufmann anmelden
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet
- Ihre Firma,
- den Ort ,
- die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
- Vorname,
- Nachname und
- Ihr Geburtsdatum anzugeben.
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht.
Zuständigkeit
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet.
Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns befindet.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Internet
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400
E-Mail: info@herborn.de
Kontaktperson
Frau Becht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02772 708-252
Fax: 02772 708-9252
Telefon Festnetz: 252
E-Mail: s.becht@herborn.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 12, 29 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV)
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)Für Sachverhalte, die vor dem 01.08.2013 anhängig oder Kosten und Gebühren, die vor dem 01.08.2013 fällig geworden sind, gilt die KostO (Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Kosten
Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019
Stichwörter
Vertreter, Handelsregister, Eintrag Handelsregister, Handelsregistereintragung, Eintragung Kaufmann, Lieferant, Handelsregisternummer, Kaufmann, HGB, Händler, Handelsgehilfe