Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es können reserviert werden Kennzeichen für
- PKW / LKW,
- Motorrad sowie
-
Saison- und Oldtimerkennzeichen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst II.3 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Kontakt
Telefon: +49 277 38110
Telefax: +49 277 3811311
E-Mail: info@haiger.de
Kontaktperson
Herr Jan-Thomas Becker
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Telefon Festnetz: 02773 811120
Fax: +49 2773 8119120
E-Mail: jan-thomas.becker@haiger.de
Frau Annja Immel
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Fax: +49 2773 8119117
Telefon Festnetz: +49 2773 811117
E-Mail: annja.immel@haiger.de
Frau Nicole Sänger
Frau Marie-Christin Palmerich
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zuteilung von KennzeichenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.
Fristen
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Kosten
Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kfz-Kennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen, Nummernschild