Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst II.2 - Straßenverkehr, ÖPNV, Soziale Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Kontakt
Telefon: +49 277 38110
Telefax: +49 277 3811311
E-Mail: info@haiger.de
Kontaktperson
Frau Petra Meiners
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Telefon Festnetz: +49 2773 811133
Fax: +49 2773 8119133
E-Mail: petra.meiners@haiger.de
Frau Lisa Kring
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Telefon Festnetz: 02773 811130
Fax: +49 2773 8119130
E-Mail: lisa.kring@Haiger.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
-
bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für SportKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Leichenüberführung, Bestattung, Beerdigung, Leichenwagen, Beerdigungsinstitut, Leichnam, Sterbefall, Feuerbestattung, Tod, Leichenausgrabung, Bestatter, tot, Bestattungsinstitut, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung, Leiche, Totenschein, Überführung, Leichenaufbewahrung, Leichenpass, Leichenverordnung, Leichenwesen, Leichenhalle