Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Beschreibung

    Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

    50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
    90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

    Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.

    Weitere Informationen unter folgendem Link:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.

    Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten sind drei Minister und Ministerinnen in der Staatskanzlei tätig, der Chef der Staatskanzlei sowie die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund sowie die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Greifenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02779 9124-0

    Telefax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Greifenstein - Allg. Verwaltung - Personalwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pkw-Parkplatz
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linie:
      • Bus: Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linie:
      • Bus: Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag u. Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Greifenstein

    Empfänger: Gemeinde Greifenstein

    IBAN: DE25 5139 0000 0074 8196 05

    BIC: VBMHDE5FXXX

    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen

    Gemeinde Greifenstein

    Empfänger: Gemeinde Greifenstein

    IBAN: DE15 5155 0035 0041 0002 09

    BIC: HELADEF1WET

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Gemeinde Greifenstein

    Empfänger: Gemeinde Greifenstein

    IBAN: DE66 5165 0045 0000 0335 22

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Greifenstein - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pkw-Parkplatz
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linie:
      • Bus: Linie 120/125
    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linie:
      • Bus: Linie 206

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag u. Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Greifenstein

    Empfänger: Gemeinde Greifenstein

    IBAN: DE25 5139 0000 0074 8196 05

    BIC: VBMHDE5FXXX

    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen

    Gemeinde Greifenstein

    Empfänger: Gemeinde Greifenstein

    IBAN: DE66 5165 0045 0000 0335 22

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Gemeinde Greifenstein

    Empfänger: Gemeinde Greifenstein

    IBAN: DE15 5155 0035 0041 0002 09

    BIC: HELADEF1WET

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Auto abmelden, Auto anmelden, Bestattungswesen, Bürger, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Feuerwehr, Hauptverwaltung, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pässe, Personalausweis, Reisepass, Sekretärin, Sterbefall, Sterbefallsurkunde, Trauung, Veranstaltungen, Vereine, Vorzimmer, Vorzimmerdamen, Wahlangelegenheiten, Wahlen und Statistik, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.

    Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.

    Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jubiläum, Gnadenhochzeit, Gedenktag, Lange Verheiratet, Altersjubiläum, Jahrestag, Kronjuwelenhochzeit, Goldene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, Feiern, HStK, Hohe Geburtstage, Diamantene Hochzeit, Ehejubiläum, Fest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English