Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 02779 9124-0
Telefax: 02779 9124-40
E-Mail: mail@greifenstein.de
Kontaktperson
Frau Justine Weil
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2779 9124-30
Fax: +49 2779 9124-40
E-Mail: justine.weil@greifenstein.de
Frau Birgit Schwahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2779 9124-33
Fax: +49 2779 9124-40
E-Mail: birgit.schwahn@greifenstein.de
Frau Julia Junker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2779 9124-34
Fax: +49 2779 9124-40
E-Mail: julia.junker@greifenstein.de
Internet
Team 2.2 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 02779 9124-0
Telefax: 02779 9124-40
E-Mail: mail@greifenstein.de
Kontaktperson
Frau Julia Junker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2779 9124-34
Fax: +49 2779 9124-40
E-Mail: julia.junker@greifenstein.de
Frau Birgit Schwahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2779 9124-33
Fax: +49 2779 9124-40
E-Mail: birgit.schwahn@greifenstein.de
Frau Justine Weil
Hausanschrift
Fax: +49 2779 9124-40
Telefon Festnetz: +49 2779 9124-30
E-Mail: justine.weil@greifenstein.de
Internet
Gemeinde Greifenstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Pkw-Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 02779 9124-0
Telefax: 02779 9124-40
E-Mail: mail@greifenstein.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht