Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Anmeldung

    ID: L100001_393507631

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie einen Hund anmelden, der in Ihrem Haushalt lebt. Alle Personen die einen Hund halten, sind dazu verpflichtet, Ihren Hund anzumelden. Die Haltung eines Hundes ist steuerpflichtig. Sollte Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse gehören oder auffällig geworden sein, müssen Sie ihn zusätzlich beim Ordnungsamt registrieren. Bitte halten Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Zugangsdaten zum Nutzerkonto Bund (BundID) bereit. Für diesen Online-Service benötigen Sie folgende Angaben: * Name, Farbe und Geschlecht des Hundes * Rasse des Hundes mit Nachweis im PDF-Format * Wurfdatum (Hund jünger als 3 Monate) * Beginn der Haltung im Haushalt * Nachweis für eine mögliche Steuerbefreiung/-ermäßigung im PDF-Format * Kontodaten bei Zahlungsweise Lastschrift Achtung: Für das Ausfüllen von herunterladbaren Dokumenten haben Sie im Vorgang 10 Minuten Zeit! Sollte Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse gehören und/oder Sie die Zahlungsweise Lastschrift (ohne die Authentifizierung durch BundID) anstreben, empfehlen wir Ihnen, die Formulare: "Einzugsermächtigung" und "Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes" bereits vor Beginn des Vorgangs auf der Seite www.gemeinde-eschenburg.de/formulare/ herunterzuladen. Die Dokumente können Sie dann vorausgefüllt und als PDF-Dokument direkt hochladen. Der Online-Service umfasst bis zu 10 Bildschirmseiten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenburg - Finanzen - Steuern - Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauer Straße 11

    35713 Eschenburg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eibelshausen - Markt
      Linien:
      • Bus: Linie 300
      • Bus: Linie 302
      • Bus: Linie X41

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
    • Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Samstag: Geschlossen
    • Sonntag: Geschlossen

    Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.

    Kontakt

    Telefon: 02774 915-0

    Telefax: 02774 915-310

    E-Mail: info@eschenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier, Gemeindesteuern, Hund, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, kommunale Steuer, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English