Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Eschenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Eibelshausen - Markt
Linien:- Bus: Linie 300
- Bus: Linie 302
- Bus: Linie X41
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
- Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.
Kontakt
Telefon: 02774 915-0
Telefax: 02774 915-310
E-Mail: info@eschenburg.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung