Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienst

    Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100001_382414642

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen: - Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) - Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften) - Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.) - Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen) - Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenburg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauer Straße 11

    35713 Eschenburg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eibelshausen - Markt
      Linien:
      • Bus: Linie 300
      • Bus: Linie 302
      • Bus: Linie X41

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
    • Dienstag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
    • Freitag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
    • Samstag: Geschlossen
    • Sonntag: Geschlossen

    Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.

    Kontakt

    Telefon: 02774 915-0

    E-Mail: info@eschenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegister, Melderegisterauskunft, Wählen, Wahlen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English