Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.
Beschreibung
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich
- bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
- bei Pflegegrad 2: 770 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
- bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
- bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.
Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:
- Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
- gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
- Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.
Ansprechpartner
Gemeinde Ehringshausen - Vorzimmer Bürgermeister
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 1
Postfach
35630 Ehringshausen
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Di 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-0
Telefax: 06441 407-1050
E-Mail: info@lahn-dill-kreis.de
Kontaktperson
Frau Laura Mette (Fachdienstleitung Schulservice)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06441 407-1340
Fax: 06441 407-1051
E-Mail: laura.mette@lahn-dill-kreis.de
Frau Lisa Marie Funk (Fachdienstleitung Schulservice)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 43 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021
Stichwörter
Pflegeheim, Vollstationäre Pflege, Altenheim, Pflege in einer vollstationären Einrichtung, gesetzlich Pflegeversicherte, Pflege im Heim