Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Driedorf - Fachdienst Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 16

    35759 Driedorf

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Wilhelmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 12
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 2775 9542-20

    Telefon: +49 2775 9542-21

    Telefon: +49 2775 9542-22

    Telefax: +49 2775 9542-99

    E-Mail: buergerdienste@driedorf.de

    Kontaktperson

    • Herr Georg (Sachbearbeiter)
    • Frau Lenzer (Sachbearbeiterin)
    • Frau Menges (Sachbearbeiterin)

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

    Stichwörter

    Abteilung Ordnung, Bürgerbüro, Bürgerservice, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Führungszeugnis, Fundbüro, Geburtsurkunden, Heiraten, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Pass, Passamt, Pässe, Personalausweis, Standesamt, Sterbeurkunde, Trauung, Trauungen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Anzeigepflichten, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Abmelden, anmelden, Ummelden, Register (Gewerbe), Gewerberegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English