Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauen, Liegenschaften, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 16

    35759 Driedorf

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Wilhelmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 12
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02775 9542-0

    Telefax: 02775 9542-99

    E-Mail: info@driedorf.de

    Kontaktperson

    • Herr Grzelachowski (Fachbereichsleiter)
    • Herr Junker (Sachbearbeiter)
    • Frau Ries (Sachbearbeiterin)
    • Frau Schuster (Sachbearbeiterin)
    • Herr Thomas (Sachbearbeiter)

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

    Stichwörter

    Ausschreibungen, Bauabteilung, Bauamt, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigungen, Bauleitplanung, Bauverwaltung, Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Landwirtschaft, Liegenschaften, Liegenschaftsamt

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Planfeststellung, Bauleitplanung, Flächennutzung, FNP, Flächennutzungsplan, Bauland, Raumordnung, Bebauung, Bauleitplan, Bauberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de