Erweiterte Melderegisterauskunft
Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeinde Driedorf - Fachdienst Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Parkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 2775 9542-20
Telefon: +49 2775 9542-21
Telefon: +49 2775 9542-22
Telefax: +49 2775 9542-99
E-Mail: buergerdienste@driedorf.de
Kontaktperson
Herr Georg (Sachbearbeiter)
Frau Lenzer (Sachbearbeiterin)
Frau Menges (Sachbearbeiterin)
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Stichwörter
Abteilung Ordnung, Bürgerbüro, Bürgerservice, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Führungszeugnis, Fundbüro, Geburtsurkunden, Heiraten, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Pass, Passamt, Pässe, Personalausweis, Standesamt, Sterbeurkunde, Trauung, Trauungen
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 - 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Konfliktfall Melderegister