Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer

    Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer

    Beschreibung

    Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

    Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
    • die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
    • für die Qualitätssicherung zu sorgen.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.

    Zuständigkeit

    An die Landeszahnärztekammer Hessen

    Ansprechpartner

    Landeszahnärztekammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rhonestraße 4

    60528 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: +49 69 42725-0

    Telefax: +49 69 427275-105

    E-Mail: box@lzkh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem Meldebogen.

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Hessen zu sein, müssen Sie

    • eine zahnärztliche Approbation oder
    • eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen und
    • Ihren Beruf in Hessen ausüben oder - wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben - Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort. Er kann auch im Internetauftritt der Landeszahnärztekammer heruntergeladen werden

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Hessen, sofern dieser beantragt wurde

    Fristen

    Vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Hessen.

    Kosten

    • für die Anmeldung: keine
    • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (monatlich)
      Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landeszahnärztekammer Hessen am 09.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heilberuf, Berufsanerkennung, Kammermitgliedschaft, Freiberufler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English