Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer Aufnahme

    Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft

    Beschreibung

    Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in Hessen ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Hessen als Mitglied an. Die Landesapothekerkammer Hessen ist die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker in Hessen.

    Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehören unter anderem:

    • Vertretung der Berufsinteressen der Mitglieder
    • Überwachung der Berufspflichten

    Förderung der Fort - und Weiterbildung ihrer Mitglieder

    Zuständigkeit

    An die Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486  Frankfurt am Main.

    Ansprechpartner

    Landesapothekerkammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 900643

    60446 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Lise-Meitner-Str. 4

    60486 Frankfurt am Main

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 69 979509-0

    Telefax: +49 69 979509-22

    E-Mail: info@apothekerkammer.de

    Internet

    Stichwörter

    Apothekerkammer, LAK

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen, sowie in Kopie die

    • Approbationsurkunde

    oder

    • Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes

    Sofern die Anstellung nicht in einer Apotheke erfolgt, ist zusätzlich eine Stellenbeschreibung beizufügen.

    Formulare

    Alle wichtigen Anträge und Formulare finden Sie auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen:

    Voraussetzungen

    Apothekerinnen und Apotheker, die in Besitz der Approbation oder einer Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes nach § 2 Abs. 2 der Bundesapothekerordnung verfügen und ihren Beruf in Hessen ausüben müssen sich bei der Landesapothekerkammer Hessen anmelden. Sie sind Pflichtmitglieder.

    Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf nicht ausüben und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder die zuletzt ihren Beruf in Hessen ausgeübt haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, sowie Personen, die sich in Hessen in der praktischen pharmazeutischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker befinden (Pharmazeuten/innen im Praktikum) steht der freiwillige Beitritt offen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Den hierfür erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landesapothekerkammer Hessen oder Sie können sich diesen auf der Homepage herunterladen.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen bzw.  bei vorübergehender Berufsausübung innerhalb von 5 Tagen.

    Änderungen persönlicher Daten,  Arbeitgeberwechsel sowie sonstige Änderungen des Arbeitsverhältnisses müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Beendigung der pharmazeutischen Tätigkeit ist unverzüglich zu melden.

    Kosten

    Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen zahlen Beiträge nach der Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Hessen.

    Die Beiträge sind quartalsmäßig zu entrichten.

    Inhaber öffentlicher Apotheken zahlen Beiträge die entsprechend dem Jahresumsatz des Vorvorjahres der Apotheke bzw. der Apotheken gestaffelt sind.

    Angestellte Apotheker zahlen je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitszeit und der Beschäftigungsstätte einen Beitrag zwischen 40,00 € und 70,00 € im Quartal.

    Beschäftigte in der Industrie oder einer Krankenhausapotheke zahlen je nach wöchtentlicher Arbeitszeit einen Beitrag zwischen 40,00 € und 60,00 € im Quartal.

    Bei einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder an einer Hochschule beträgt der Betrag, abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, pro Quartal zwischen 40,00 € und 50,00 €.

    Für freiberuflich oder als Vertretung Tätige beträgt der Betrag 50,00 € im Quartal.

    Freiwillige Mitglieder zahlen einen Beitrag in Höhe von 40,00 € im Quartal.

    Bei Übernahme einer öffentlichen Apotheke oder eines Filialverbundes richtet sich die Beitragshöhe nach dem Umsatz des letzten Bezugsjahrs des früheren Inhabers.

    Pharmazeuten/innen im Praktikum sind beitragsfrei.

    Weitere Einzelheiten können in der Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Hessen eingesehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Apotheke, Apothekerkammer, Heilberuf, Apothekerin, Apotheker

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de