Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

    Als Einzelkaufmann anmelden

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet

    • Ihre Firma,
    • den Ort ,
    • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
    • Vorname,
    • Nachname und
    • Ihr Geburtsdatum anzugeben.

    Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

    Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
    Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht. 

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet.

    Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte
     
    Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

    konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns befindet.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstraße 13

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    HGB, Handelsregistereintragung, Kaufmann, Handelsregisternummer, Händler, Eintragung Kaufmann, Handelsgehilfe, Handelsregister, Lieferant, Eintrag Handelsregister, Vertreter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de