Anzeige des Vertriebs von inländischen Publikums-AIF im Inland gem. § 316 KAGB Entgegennahme

    Vertrieb von inländischen Publikums-AIF (AIF=alternativer Investmentfonds) in Deutschland anzeigen

    Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.

    Beschreibung

    Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind (alternative Investmentfonds). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.

    Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. 

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BaFin-Verbrauchertelefon

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 41087774

    E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:

    • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF, insbesondere Namen und Sitz des AIF, enthält
    • Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
    • Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
    • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
    • Alle weiteren für den Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
    • falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feederfonds handelt:
      • Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
      • Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
      • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
      • Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanleger vertrieben werden darf

    Formulare

    • Formulare: keine 
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige können Sie formlos stellen.
    • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.
    Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Arbeitstage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen sowie der Genehmigung der Anlagebedingungen und der Verwahrstelle teilt die BaFin Ihnen mit, ob Sie mit dem Vertrieb beginnen können.

    Kosten

    EUR 730,00 je Tatbestand

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Investmentvermögen, Fund, Investment, Publikums-AIF, alternative Investmentfonds, Alternative, AIF, Investmentfonds

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English