Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
1.2 Organisation, zentrale Dienste und EDV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Emmerich
Frau Kiefer-Thien
Frau Borkenstein
Fax: 02771 896-9113
Telefon Festnetz: 02771 896-113
E-Mail: d.borkenstein@dillenburg.de
E-Mail: wahlen@dillenburg.de
Herr Gwisdalla (stv. Ressorleiter Ressort 1)
Frau Schröder
Hausanschrift
Frau Bonorden
Frau Friedrich
Herr Matuschka
Hausanschrift
Frau Hartmann
Herr Schwarz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02771 896-138
Herr Beelaert
Herr Moos
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-240
Fax: 02771 896-9240
E-Mail: j.moos@dillenburg.de
Herr Rashid
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-226
Fax: 02771 896-9226
E-Mail: a.rashid@dillenburg.de
Herr Schnautz
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Fax: 02771 896-9224
Telefon Festnetz: 02771 896-224
E-Mail: t.schnautz@dillenburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Finderlohn, Verloren, Wertsachen, Verlorene Sachen, Fundamt, Fundsachen, Fundbüro, Gefunden