Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
3.1 Ordnungs- und Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Schlimm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02771 896-221
Fax: 02771 896-9221
E-Mail: ordnungsbehoerde@dillenburg.de
Ordnungsbehörde
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
E-Mail: ordnungsbehoerde@dillenburg.de
Internet
3.2 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Herr Scholz (Abteilungsleitung Standesamt)
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Fax: 02771 896-9251
Telefon Festnetz: 02771 896-251
E-Mail: standesamt@dillenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Märkte, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung