Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
3.1 Ordnungs- und Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Schlimm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02771 896-221
Fax: 02771 896-9221
E-Mail: ordnungsbehoerde@dillenburg.de
Gewerbeamt
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
E-Mail: gewerbeamt@dillenburg.de
Internet
3.2 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Herr Scholz (Abteilungsleitung Standesamt)
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Fax: 02771 896-9251
Telefon Festnetz: 02771 896-251
E-Mail: standesamt@dillenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014
Stichwörter
Reisegewerbekarte, Auslandstätigkeit, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Gewerbeordnung, Bescheinigung, Gewerbeangelegenheiten