Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
1.3 Jugend und Soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Klingspor-Lehmann
Herr Saad
Frau Reptowski
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-290
Fax: 02771 896-9290
E-Mail: r.reptowski@dillenburg.de
Frau Friedrich
Internet
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Wohnraumförderung, Mietwohnungen, Umbau, Altenwohnung, Wohnungsbauförderung