Hundesteuer ErmäßigungOnline erledigen

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer: Nachträgliche Steuerermäßigung/ -befreiung beantragen

    ID: L100001_386572178

    Beschreibung

    Dieser Prozess ermöglicht es Nutzern, für bereits gemeldete Hunde nachträglich eine Steuerermäßigung/ -befreiung zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    2.3 Buchhaltung, Controlling und Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 7

    Postfach

    35683 Dillenburg

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@dillenburg.de

    E-Mail: steuer@dillenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Herrchen, Frauchen, Haustier, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English