Unterbringung psychisch Kranker Anordnung

    Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

    Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist,  muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.

    Gleiches gilt für die oft mit einer Unterbringungsmaßnahme einhergehende Behandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.

    Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden.  Die behandelnden Ärzte haben zum Grund und zur erforderlichen Dauer der Maßnahme ein psychiatrisches Fachgutachten vorzulegen. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht von Amts wegen ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.

    Zuständigkeit

    In Eilfällen sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 21.4 Sozialer Dienst für erwachsene psychisch kranke und behinderte Menschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schlossstraße 20

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1616

    Telefax: 06441 407-1055

    E-Mail: betreuungsbehoerde@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Betreuungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt [121_Allgemeine Ordnungsangelegenheiten]

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 92

    35716 Dietzhölztal

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkfläche Bürgermeisteramt
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 17.00 Uhr dienstags - donnerstags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 15.30 Uhr freitags 08.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 02774 807-14

    Telefax: 02774 807-50

    E-Mail: c.speck@dietzhoelztal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sprechanlage am Haupteingang des Rathauses vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten und in §§ 70 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 08.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einweisung, Nervenklinik, Psychiatrische Klinik, Unterbringungen in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, Psyche, Zwangseinweisung, Nervenheilanstalt, Psychiatrie, Orientierungslosigkeit, Geisteskrankheit, nervenkrank, Verwirrtheit, Irrenanstalt, Tobsuchtsanfall, Klapsmühle, Gesundheitsdienst, Klapse, Neurologie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English