Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Ordnungsamt [123_Einwohnermeldewesen]
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkfläche Bürgermeisteramt
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 17.00 Uhr dienstags - donnerstags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 15.30 Uhr freitags 08.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 02774 807-17
Telefax: 02774 807-50
E-Mail: m.busch@dietzhoelztal.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise für Dietzhölztal
Verwaltungsgebühr 8.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldekarte, Meldeschein