Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Haupt- und Personalamt [114_Wahlen]
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkfläche Bürgermeisteramt
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 17.00 Uhr dienstags - donnerstags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 15.30 Uhr freitags 08.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 02774 807-11
Telefax: 02774 807-50
E-Mail: u.stachelscheid@dietzhoelztal.de
Internet
Weitere Informationen
Sprechanlage am Haupteingang des Rathauses vorhanden.
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung