Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:30 Mittwoch u. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02777 9133-0

    Telefax: 02777 9133-26

    E-Mail: info@gemeinde-breitscheid.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:30 Mittwoch u. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02777 9133-18

    Telefax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Paypal

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Abbuchung), Some(Barzahlung), Some(Überweisung)

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de