Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:30 Mittwoch u. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02777 9133-0

    Telefax: 02777 9133-26

    E-Mail: info@gemeinde-breitscheid.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:30 Mittwoch u. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02777 9133-18

    Telefax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Paypal

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Abbuchung), Some(Überweisung)

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, vorübergehend, vorläufig, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Neuer PA, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Perso, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English