Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Hinweise für Braunfels: Abfallberatung - Stadt Braunfels - Abfallgefäße- und Abfallgebühren, Gewerbemüll
Abfallgefäße- und Abfallgebühren
Jeder Grundstückseigentümer im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung des Lahn-Dill-Kreises mit seinen Einrichtungen anzuschließen, wenn dieses Grundstück bewohnt oder gewerblich genutzt wird oder hierauf aus anderen Gründen Abfälle anfallen. Die Größe und Anzahl der bereitgestellten Gefäße für Restmüll, Altpapier und Biomüll richtet sich bei bewohnten Grundstücken nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
Reparaturbedürftige Abfallbehälter werden über die Stadt Braunfels ausgetauscht. Ebenso veranlassen wir bei der zuständigen Firma die Lieferung oder Abholung von Abfallgefäßen.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühren für das Einsammeln, Befördern, Verwerten und Ablagern der Abfälle ist für bewohnte Grundstücke die Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen. Veranlagt wird jede Person, die beim Einwohnermeldeamt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
In Familien bleibt das zweite und jedes weitere Kind (Kinder im Sinne der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften) unberücksichtigt. Kinder über 18 Jahren sind nicht mehr automatisch auf der Lohnsteuerkarte enthalten. Hier bedarf es der Eigeninitiative der Eltern, einen entsprechenden Nachweis (Schul-, Studienbescheinigung, Bescheid über die Kindergeldzahlung) vorzulegen, dass sich Kinder noch in Ausbildung/Studium befinden und somit unter die einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften fallen.
Die Müllabfuhrgebühr beträgt jährlich 84,72 Euro pro Einwohner. Der Betrag ermäßigt sich um 12,12 Euro/Person, wenn der Gebührenpflichtige die Eigenkompostierung seiner biologischen Abfälle und die Einziehung der braunen Tonne beantragt. (Link Formular)
Gebührenpflichtig ist gemäß der Abfallsatzung der Grundstückseigentümer.
Gewerbemüll:
Gemäß der Gebührenordnung des Lahn-Dill-Kreises werden nach der Anmeldung eines Gewerbes Abfallgebühren festgesetzt. Betriebe und sonstige Einrichtungen mit nur einem Beschäftigten können durch Antrag eine Ermäßigung der Gebühr auf die Hälfte beantragen, wenn Abfall nur in sehr geringen Mengen anfällt und die Entsorgung gemeinsam mit dem im Haushalt anfallenden Abfall erfolgen kann.
Gebührenpflichtig ist gemäß der Abfallsatzung der Hauseigentümer.
Aus Kostengründen werden Bescheide nur bei Veränderungen erstellt. Die Zahlungen sind aufgrund des letzten Bescheides jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. 01.07. eines jeden Jahres zu entrichten.
Nähere Informationen rund um das Thema Abfall (Bsp.: Abfall-ABC, Abfallberater, Sperrmüll usw.) können auf der Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Dill unter www.awld.de entnommen werden
- Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Dill:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Stadt Braunfels - Fachbereich II - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06442 303-0
Telefax: 06442 303-37
E-Mail: info@braunfels.de
Kontaktperson
Frau Sabrina Richter
Frau Liane Vetter
Internet
Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 407-1800
Telefax: 06441 407-1801
E-Mail: info@awld.de
Kontaktperson
Herr Frank Dworaczek
Internet
Weitere Informationen
Alle detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis auf www.awld.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Gewerbeabfall, Bioabfall, Mülltonnentausch, Pflanzenabfall, Hausmüll, Abfallentsorgung, HMUKLV, Abfallbehälter tauschen, Schrottberatung, Bauschutt, Schutt, Recycling, Kompostierbare Abfälle, Grünabfall, Sperrmüll, Gartenabfall, Kompost, Pflanzenabfälle, Unrat, Siedlungsabfall, Kompostierbarer Abfall, Grünabfälle, Unratberatung, Abfallberatung, Dreckberatung, Gartenabfälle, Elektroschrott, Restabfall, Mülltonnen tauschen