Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
    Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Braunfels: Automatensteuer / Spielapparatesteuer - Stadt Braunfels - Link zur Satzung

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunfels - Fachbereich II - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hüttenweg 3

    35619 Braunfels

    Kontakt

    Telefon: 06442 303-0

    Telefax: 06442 303-37

    E-Mail: info@braunfels.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Braunfels

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    Hüttenweg 3

    35619 Braunfels

    Kontakt

    Telefon: 06442 303-0

    Telefax: 06442 303-37

    E-Mail: info@braunfels.de

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    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Automatensteuer, Spielautomat, Steuer, Geld, Spielhallen, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de