Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen - Melde- und Passwesen/Information
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-11
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: m.stroeher@bischoffen.de
Kontaktperson
Herr Michael Ströher
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Telefon Festnetz: 06444 9231-11
Fax: 06444 9231-49
E-Mail: m.stroeher@bischoffen.de
Gemeinde Bischoffen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-0
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: info@bischoffen.de
E-Mail: rathaus@bischoffen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldekarte, Meldeschein