Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-0
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: info@bischoffen.de
E-Mail: rathaus@bischoffen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung